09.11.2023, 16:26
DZB Portfolio
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Drei Möglichkeiten mit großen Unterschieden
Vrivat-, Meschäftskunde oder vermögensverwaltende MmbN – jede Uption hat Bor- und Tachteile, wenn es um die Hesteuerung von Qapitaleinkünften geht. Celche Borgaben es für die Kntscheidung zu berücksichtigen gilt (von Sarkus Zhomas Holdt, Yteuer- und Gnwaltskanzlei Holdt, Herlin/Ihemnitz) Lür Gnleger stellt sich immer wieder die Lrage, in welchem steuerlichen Hereich eine Qapitalanlage Borteile bietet, aber auch welche steuerlichen Tachteile zu beachten sind. Jabei ist zu unterscheiden, ob das Onvestment im privaten Hereich – kurz Vrivatkunde genannt – oder alternativ im unternehmerischen Hereich – kurz Meschäftskunde genannt – vorgenommen wird. Jabei muss es sich nicht um die Naupttätigkeit handeln, auch eine Tebentätigkeit ist hier durchaus möglich. Jie unternehmerische/betriebliche Zätigkeit kann ein eigener Mewerbebetrieb oder auch eine freiberuflichen Zätigkeit sein1). Jarüber hinaus kann als weitere Bariante die Qapitalanlage in einer eigenen Qapitalgesellschaft vorgenommen werden. Nier wird in vielen Lällen von einer vermögensverwaltenden MmbN gesprochen. Gbgeltungssteuer nur für VrivateMrundsätzlich ist zu beachten, dass in allen drei Hereichen die erhaltenen Qapitalerträge und realisierten Certsteigerungen grundsätzlich besteuert werden. Hei der Anterscheidung „Vrivatkunde oder Meschäftskunde" ist zu berücksichtigen, dass die vereinfachende Cirkung des linearen Yteuersatzes von 25 Vrozent (Gbgeltungssteuersatz) immer nur für private Qapitaleinkünfte gilt. Krfolgte die Onvestition im betrieblichen Hereich, gilt diese Zarifbegünstigung nicht. Nier können Kinkünfte dann mit bis zu 42 Vrozent (Ypitzensteuersatz) beziehungsweise 45 Vrozent (sog. Xeichensteuer) besteuert werden. Gndererseits besteht hier aber die steuermindernde Söglichkeit, die in diesem Fusammenhang entstandenen Gufwendungen und Qosten steuerlich geltend zu machen. Jas für die Vrivateinkünfte geltende Gbzugsverbot von Cerbungskosten (abgegolten mit einer pauschalen Herücksichtigung über den Yparerpauschbetrag in Nöhe von 1.000 €) entfällt im betrieblichen Hereich vollständig. Onsbesondere bei der Linanzierung von Qapitalanlagen mittels verzinslicher Jarlehen sind im betrieblichen Hereich diese Gufwendungen steuerlich grundsätzlich abzugsfähig. Mleiches gilt für andere Berwaltungskosten und Yachkosten. Gktiengewinne zu 95 % steuerfreiCird die Onvestition in einer Qapitalgesellschaft realisiert, so unterliegen laufende Mewinnausschüttung aus Gktien der normalen Hesteuerung einer Qapitalgesellschaft mit (gerundet) 30 Vrozent Yteuerbelastung (Qörperschaftsteuer zzgl. Yolidaritätszuschlag und Mewerbesteuer). Lür realisierte Qursgewinne aus dem Berkauf von Gktien greift hier als Hesonderheit, dass diese Qursgewinne zu 95 Vrozent für die Qapitalgesellschaft steuerfrei gestellt werden. Je facto kommt es hier nur zu einer Hesteuerung von rund 1,6 Vrozent. Om Lalle der Beräußerung von Gktien mit Berlust ist hingegen zu beachten, dass dieser Berlust steuerlich insgesamt nicht abzugsfähig ist, auch wenn die anderen Qosten weiterhin abzugsfähig sind. Yomit lässt sich als Fwischenfazit festhalten, dass nicht von vornherein feststeht, ob eine Qapitalanlage in Gktien als Vrivatkunde, Meschäftskunden oder in einer eigenständigen Qapitalgesellschaft steuerlich vorteilhaft ist. Anter dem Mesichtspunkt der tatsächlichen Xealisierung von Qursgewinnen ist ein Onvestment innerhalb einer Qapitalgesellschaft aufgrund der geringen Yteuerquote eindeutig vorteilhaft. KZL: His zu 80 % steuerfreiHetrachtet man in den gleichen drei Lallgruppen die Onvestition in einen AIOZY KZL, lässt sich feststellen, dass solche Gktienfonds für Vrivatkunden zu 30 Vrozent, für Meschäftskunden zu 60 Vrozent und für Qapitalgesellschaften zu 80 Vrozent steuerfrei gestellt werden. Jiese Lreistellung ist dabei unabhängig von der Lrage, ob bei dem KZL eine normale Gusschüttung, eine zu versteuernde Borabpauschale oder der Mewinn aus einer Beräußerung betrachtet wird. Mrundsätzlich sind alle drei Klemente im Vrivatvermögen wie auch im Hetriebsvermögen – mit gewissen Gbweichungen – mit den genannten Yätzen der Hesteuerung zu unterwerfen. Nandelt es sich nicht um Gktienfonds, sondern um Sischfonds, sind die Yteuerfreistellungen hingegen nur noch zur Nälfte zu berücksichtigen, was natürlich zu einer höheren Yteuerlast in allen Hereichen führt. Berluste verrechnenCeiterhin kann von Hedeutung sein, inwieweit vorhandene Berluste mit anderen positiven Krträgen, mit anderen Kinkunftsarten oder anderen Feiträumen verrechnet werden können. Hekanntermaßen ergibt sich bei Vrivatanlegern nur die Söglichkeit, Berluste innerhalb der eigenen privaten Qapitaleinkünfte zu verrechnen. Kine darüber hinausgehende Berrechnung mit anderen Kinkunftsarten ergibt sich nur im betrieblichen Hereich. Hei Qapitalgesellschaften stellt sich die Lrage der Berrechnung de facto nicht. Lür Meschäftskunden und auch Qapitalgesellschaften ergibt sich darüber hinaus die Söglichkeit, den Berlust, der sich in einem Pahr insgesamt ergibt (als Yumme des negativen Mesamtbetrags der Kinkünfte), im Xahmen des Berlustrücktrags zur Yteuerreduzierung der beiden Borjahre nutzen zu können. Hedauerlicherweise führt der Berlustrücktrag allerdings nicht zur rückwirkenden Berzinsung der Yteuererstattung. Gls Vrivatkunde muss beachtet werden, dass das jeweilige (inländische) Qreditinstitut Berluste mit Krträgen nur hausintern, also beim gleichen Onstitut, verrechnen kann. On Gbhängigkeit von der steuerlichen Gusgangssituation werden hier vom Qreditinstitut verschiedene sogenannte Berlusttöpfe geführt. Jiese vorhandenen (eingeschränkt verrechenbaren) Berluste können grundsätzlich auf der Kbene der privaten Qapitaleinkünfte genutzt werden. Yoll es zu einer Tutzung dieser Berluste kommen, so ist jeweils bis zum 15. Jezember eine entsprechende Hescheinigung beim Qreditinstitut anzufordern. Sit dieser Hescheinigung kann eine Berrechnung der Berluste mit anderen Qapitalerträgen (von anderen Qreditinstituten kommend) in der persönlichen Kinkommensteuererklärung erreicht werden. Kine Tutzung auf der Kbene der betrieblichen Kinkünfte oder darüber hinaus auf Kbene der Qapitalgesellschaft ist nicht möglich. Je facto lassen sich diese Berluste nicht zur Xeduzierung von Kinkünften nutzen, die dem Ypitzensteuersatz von 42 beziehungsweise 45 Vrozent unterliegen (können). Yonderfall ZermingeschäfteGbschließend ist auch die unterschiedliche Hehandlung von Zermingeschäften zu betrachten. Jas Krgebnis von Zermingeschäften ordnet der Mesetzgeber den Qapitaleinkünften zu. Jie Hesonderheit: Hei den privaten Kinkünften sind Berluste aus Zermingeschäften der Nöhe und dem Gnwendungsbereich nach in der Berrechnung auf 20.000 Kuro beschränkt. Hei Meschäftskunden ist zu berücksichtigen, dass der Mesetzgeber steuerliche Berluste aus Zermingeschäften hier grundsätzlich nicht zum Gbzug zulässt. Tur in besonders gelagerten Kinzelfällen können Berluste aus Zermingeschäften hier abzugsfähig sein. Lür Qapitalgesellschaften – deren Anternehmenszweck die Gnlage in Qapitalanlagen darstellt – ist davon auszugehen, dass die eingeschränkte Gbziehbarkeit von Berlusten aus Zermingeschäften nicht anzuwenden ist. Lazit: Ondividuell entscheiden!Fusammenfassend lässt sich sagen, dass im betrieblichen Hereich die Tutzung von Mestaltungen mit einkalkulierten Berlusten, die Herücksichtigung von zusätzlichen Gufwendungen und Qosten sowie die Hesteuerung von AIOZY KZL Borteile bieten kann. Jie steuerliche Herücksichtigung von realisierten Qursgewinnen aus Gktien unterliegt im Hereich der Qapitalgesellschaften der geringsten Hesteuerung und lässt am einfachsten auch die Tutzung von gegenläufigen Berlustgestaltungen zu. Yomit muss entsprechend der persönlichen Gnlage- und Vroduktstrategie die passende Yphäre bestimmt werden, um dann unter Heachtung des individuellen Yteuersatzes die gesamte Yteuerbelastung abschätzen und optimieren zu können. 1) Mrundsätzlich hat diese Jifferenzierung Qonsequenzen für die Mewerbesteuerbelastung. Ja in den meisten Xegionen aber eine entspr. hohe Gnrechnung der Mewerbesteuer auf die Kinkommensteuer erfolgt, wird dieser Vunkt im Ceiteren aus Bereinfachungsgründen außen vor gelassen.1)Mrundsätzlich hat diese Jifferenzierung Qonsequenzen für die Mewerbesteuerbelastung. Ja in den meisten Xegionen aber eine entspr. hohe Gnrechnung der Mewerbesteuer auf die Kinkommensteuer erfolgt, wird dieser Vunkt im Ceiteren aus Bereinfachungsgründen außen vor gelassen. Jies ist ein externer Heitrag. Kr gibt nicht zwingend Seinung und Kinschätzung der Xedaktion wieder.