Ende Dezember 2019 kam es in einem Eilverfahren zu einer Neuregelung der Besteuerung von Kapitalanlagen, mit einer dramatischen Veränderung bei der Verlustverrechnung von Termingeschäften.
Alle relevanten Informationen hierzu inkl. des aktuellen Standes zu einem eventuell tatsächlichen Inkrafttreten dieser erneuten „Drangsalierung der Privatanleger“ haben wir in unserem DZB Steuerkompendium für Sie zusammengestellt, das Sie hier kostenfrei abrufen können.
Außerdem informieren wir Sie fortlaufend über Neuheiten, damit Sie ihre Investments optimal auf das Jahr 2021 ausrichten können.
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